Man könnte es nun sehr kurz machen und schreiben: Ja! Und dann könnte man sich fragen, warum das Wort Schüler im generischen Maskulinum geschrieben ist. Und nicht zuletzt: Warum zum Teufel soll das überhaupt ein Thema sein? Gibt es nichts Wichtigeres? Zu den ersten beiden Punkten: Wortwahl und Fragestellung sind schlicht für die Auffindbarkeit bei Google gewählt. Selbstverständlich geht es auch um Schülerinnen oder diverse Menschen. Zu der naheliegenden Frage der Relevanz würde ich behaupten: Am Toilettengang verdeutlicht sich das Problem einer gesetzlich geregelten Institution, die gleichzeitig den Geist der Freiheit transportieren soll. Bisschen hoch gegriffen? Ich finde nicht. 

Aufregung um den Gang zur Toilette

Ich gebe es zu: Als ich zusammen mit SWR3 ein Reel konzipierte, in dem es um Schultoiletten ging, wusste ich bereits, dass das Thema hohe Wellen schlagen kann. Dass ich so weit gehe, und die Tatsache, dass in vielen Schulen Schülerinnen und Schüler jeden Alters fragen müssen, ob sie auf die Toilette gehen dürfen, zu einem Problem der Autonomie mache, setzt dem ganzen dann noch die Krone auf.

 

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Die steile These: Wenn man die Jugendlichen noch nicht einmal entscheiden lässt, ob sie nun auf die Toilette gehen können oder nicht, dann muss man sich nicht wundern, wenn man sie zur Unselbstständigkeit erzieht. Das ist natürlich erstens unterkomplex und zweitens als Kausalzusammenhang auch etwas weit hergeholt. Aber grundsätzlich sehe ich schon einen Zusammengang zwischen den rigiden Regeln der Schule und einer nachlassenden, weil gar nicht geforderten Autonomie.

Die Reaktion auf das Reel ließ nicht lange auf sich warten. Über 200.000 Aufrufe in 5 Stunden. Das übertraf sogar einen Tweet, den damals 30.000 Menschen gesehen hatten.

Jetzt ist es nunmal so, dass manche Themen Aufmerksamkeit erzeugen und manche nicht. So manch einer würde sagen: Die wichtigen nicht – dafür aber so ein bescheuerter Toilettengang. Die aus meiner Sicht interessante Frage, die sich ergibt, ist: Warum?

Was ist das Problem?

Warum ist die Frage danach, ob Schülerinnen und Schüler auf die Toilette dürfen, anscheinend so ein heißes Eisen? Ich hatte die These im Lead schon angeteasert:

Am Toilettengang verdeutlicht sich das Problem einer gesetzlich geregelten Institution, die gleichzeitig den Geist der Freiheit transportieren soll.

Bevor ich genauer darauf eingehe, möchte ich zunächst mal auf jene Stimmen eingehen, die auf etwaige Probleme die konkrete Sache betreffend eingegangen sind. Denn, wie ich schon schrieb: So einfach wie im von mir geschriebenen Tweet ist es nun auch nicht:

  • Selbstverständlich setzt der Toilettengang Vertrauen in den Einzelnen und die Klasse voraus. Das heißt: Wenn eine Schülerin den Toilettengang ausnutzt, um den Unterricht immer wieder zu verlassen, ist das natürlich ein Problem, mit dem man umgehen muss.
  • Dasselbe Problem kann bestehen, wenn immer wieder Scharen von Schülerinnen und Schülern die Klasse verlassen, weil sie – angeblich – auf die Toilette müssen. Auch an dieser Stelle stößt eine liberale Regelung auf ihre Grenzen.
  • Das Problem wird noch gravierender, wenn Schülerinnen und Schüler den unbeobachteten Gang zur Toilette ausnutzen, um als “Challenge” Toiletten und Einrichtungsgegenstände zu Zerstören.

An all diesen Punkten ergeben sich – ganz konkret unter dem Tweet und auf Instagram – Diskussionen, in denen meist deutlich wird, dass die Schulwelten, in denen Menschen sich früher aufgehalten haben und heute aufhalten, sehr unterschiedlich sind. Mit anderen Worten: Nur weil ich als einzelner Lehrer in einer Schule mit einer Regelung gut fahre, muss das nicht bedeuten, dass dies an anderen Schulen auch genauso gut läuft. Eine Beurteilung über die Distanz ist meist ausgeschlossen. In den oben genannten Fällen würde ich persönlich selbstverständlich auch sagen: Solange eine Regelung ausgenutzt wird oder absichtlich umgangen wird, kann die Regelung nicht in Kraft treten.

Anders sehe ich es beispielsweise dann, wenn eine Schülerin oder ein Schüler den Gang ausnutzt, um eine kurze Pause zu nehmen. Hier würde ich sagen: Das sei ihm oder ihr unbenommen. Auch hier wäre es ein Vertrauensverlust, wenn dies dauernd und lange geschieht, aber wenn jemand aufsteht und geht und nach ein paar Minuten wiederkommt, sehe ich darin eher ein autonomes Verhalten als einen Regelbruch (auch dann, wenn die Toilette am Ende nicht benutzt worden ist; wer soll und will das überprüfen?).

Die oben genannten Punkte beziehen sich aber – und das ist auch Teil der Wahrheit – ausschließlich auf Schülerinnen und Schüler. Heftiger ausgefochten wird das Gespräch, wenn deutlich wird, dass die Verweigerung des Toilettengangs seitens des Lehrers auch ein Machtmittel sein kann. Kurz und knapp kann man sagen, dass eine solche Verweigerung gegen die Menschenwürde verstößt.

Allerdings bedeutet das nicht, dass rigide Regelungen ausgeschlossen sind. Im baden-württembergischen Schulgesetz heißt es dazu, es

liegt es in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft die Entscheidung über den Gang zur Toilette zu treffen (vgl . § 38 Absatz 6 SchG). Hierbei steht eine restriktive Handhabung, die im Regelfall den Toilettengang während der Pause vorsieht, den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht entgegen (vgl. Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz), soweit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit im einzelnen Falle Rechnung getragen wird.

Geschulte (Jung-)Juristen werden hier die Passage “im Regelfall” und “Verhältnismäßigkeit” im Auge haben, da diese einer eben unverhältnismäßigen Machtausübung seitens des Lehrers oder der Lehrerin im Wege stehen. Hier ist eine Regel also in der Regel kein Zwang.

Eine größere Perspektive

All die hier besprochenen Punkte, zu denen es mit ziemlicher Sicherheit Ausnahmen oder anders geartete Fälle gibt, könnten sich relativ einfach zusammenfassen lassen in eine Art Toilettengang-Imperativ, der etwa lauten könnte:

“Ein nicht abgesprochener Toilettengang ist dann möglich, wenn er im beidseitigen Vertrauen zwischen Schüler:in und Lehrkraft in der Regel kurz und in einer Weise geschieht, die die anderen Schüler:innen nicht vom Lernen abhält.”

Ganz so einfach ist es aber nicht, und hier zeigt sich die Perspektive, die ich nun ein drittes Mal zitiere:

Am Toilettengang verdeutlicht sich das Problem einer gesetzlich geregelten Institution, die gleichzeitig den Geist der Freiheit transportieren soll.

Unabhängig von den Themen, die in der Schule von Belang sind, wird deutlich, dass sich in der Schule unterschiedliche Ebenen von Systemen überlagern: Die individuelle Freiheit, die Freiheit in und die Begrenzung der Interaktion, die Freiheit der und die Begrenzung der Organisation, die wiederum durch höhere Instanzen geregelt ist.

Das ist keine Überraschung und ist in jedem gesellschaftlichen Bereich der Fall. Das “Problem” an Schule ist die Widersprüchlichkeit, die sich aus einem Erziehungsauftrag ergibt, der auf der einen Seite gesetzlich geregelt ist, dessen Inhalt aber auch explizit demokratische Grundwerte beinhaltet. Im baden-württembergischen Schulgesetz heißt es da:

(2) Die Schule hat den in der Landesverfassung verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verwirklichen. Über die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten hinaus ist die Schule insbesondere gehalten, die Schüler (…)

zur Anerkennung der Wert- und Ordnungsvorstellungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erziehen, die im einzelnen eine Auseinandersetzung mit ihnen nicht ausschließt, wobei jedoch die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie in Grundgesetz und Landesverfassung verankert, nicht in Frage gestellt werden darf.

Daraus ließe sich ableiten, dass das Beharren auf einer rigiden Regelung, die nicht auf angebrachten Problemen basiert, sondern sich nur auf das autoritäre Erziehungsverhältnis zwischen Lehrkraft und Schüler:in stützt, der Wertvorstellung einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung widerspricht.

Gerade bei Lehrkräften meine ich hier auch unterschiedliche Haltungen in diesem Erziehungsauftrag auszumachen. Tendenziell gibt es hier die Richtung, die sich an der gesetzlichen Regelung und jene, die sich an der Erziehung zur Freiheit orientiert.

Damit wird der Toilettengang zum Corpus Delicti eines Spannungsfelds, das in der Schule oft unaufgelöst bleibt.

Der Toilettengang als Corpus Delicti

Möglicherweise ist diese Schlussfolgerung irritierend. Aus meiner Sicht erklärt sich aus ihr aber die zu Anfang gestellte Frage danach, auf welcher Basis die Aufregung rund um den Toilettengang besteht. An fast keiner anderen Regelung wird der Graubereich zwischen dem  was Schule regeln kann und nicht zu regeln im Stande ist deutlicher.

Das bedeutet freilich nicht, dass es nicht zahllose weniger offensichtliche Bereiche gibt, die sich in demselben Spannungsfeld befinden:

  • Die Frage nach der Abprüfbarkeit von etwas, dessen Inhalt der Abprüfbarkeit widerspricht
  • Die Frage nach einem allgemeingültigen Datenschutz bei Nutzung bestimmter Technik
  • Die Frage nach Freiheitsbeschneidung durch eine Pflicht, deren Inhalt auch Ungehorsam sein kann (zentral bei den Diskussionen um Fridays for Future).

Das könnte man mit Sicherheit weiterführen.

Am Ende könnte man sagen, dass alle Beteiligten damit leben müssen, dass es immer den Widerspruch gibt, dass “die bürgerliche Verfassung ein Verhältnis freier Menschen ist, die (…) doch unter Zwangsgesetzen stehen”.

 

Das ist richtig. Wer eine längere Zeit im Schulsystem gearbeitet hat, stellt sich nur zwangsläufig die Frage, wann der Kipppunkt erreicht wird, an dem die Zwangsgesetze den freien Menschen so wenig Freiheit zugestehen, dass man man nicht mehr vom freien Menschen sprechen kann.

13 Kommentare

  1. Ich fürchte, Sie missverstehen auf ansprechend politisch-philosophische Weise das Problem, auf das die zunehmenden Toilettengänge verweisen. In meinen Oberstufenkursen ist die Blasenschwäche (nach meiner pädagogischen, nicht medizinischen Diagnose) eine Konzentrationsschwäche der Blasenbewohner. Die Häufigkeit der Toilettengänge korreliert mit der Schwierigkeit der Abgängigen, sich mit einem Gegenstand oder einer Aktivität konzentriert über einen längeren Zeitraum zu beschäftigen. Auf’s Klo zu gehen ist für sie die einfachste Möglichkeit, sich ohne Rechtfertigungsdruck einer anstrengenden Situation zu entziehen. In der Konzentrationsökonomie einer Unterrichtsstunde bedeutet ein Toilettengang aber immer einen massiven Bruch und Spannungsverlust in Bezug auf die Beschäftigung mit dem Gegenstand, besonders für den Einzelnen, aber durch die Unruhe auch für die andern Kursteilnehmer. Die Konzentration und Aufmerksamkeit sind die kostbarsten Ressourcen in meinem Unterricht (und in der geistigen Ökonomie unserer Zeit, aber das ist ein weites Thema). Eine Diskussion über das Individualrecht zum Toilettengang, die nicht die individuelle wie kollektive Konzentration-Ökonomie in den Blick nimmt, verfehlt ihren Gegenstand, so edle Ziele sie sich auch setzt.

    • “Wenn Jugendlichen noch nicht einmal entscheiden lässt, ob sie nun auf die Toilette gehen können oder nicht, dann muss man sich nicht wundern, wenn man sie zur Unselbstständigkeit erzieht.”

  2. “Die Häufigkeit der Toilettengänge korreliert mit der Schwierigkeit der Abgängigen, sich mit einem Gegenstand oder einer Aktivität konzentriert über einen längeren Zeitraum zu beschäftigen.”
    Interessante These, konnten Sie dazu schon eine kontrollierte, doppelverblindete Studie durchführen, oder ist das rein subjektive Wahrnehmung?

    “Auf’s Klo zu gehen ist für sie die einfachste Möglichkeit, sich ohne Rechtfertigungsdruck einer anstrengenden Situation zu entziehen.”
    Mir Fallen auf einen Schlag 10 Beispiele für “anstrengende” bzw. belastende Situationen für Lernende ein, die sich nicht auf Sie als Lehrperson oder Ihren Unterricht beziehen und bei denen es darum ganz großartig wäre, wenn sie sich einfach durch einen 5 minütigen Toilettengang entlasten, entschärfen entspannen ließen.

    “In der Konzentrationsökonomie einer Unterrichtsstunde bedeutet ein Toilettengang aber immer einen massiven Bruch und Spannungsverlust in Bezug auf die Beschäftigung mit dem Gegenstand, besonders für den Einzelnen […]
    Im vorherigen Block unterstellen Sie, “Auf’s Klo zu gehen ist [v.V. geändert: Ihrem Unterricht] zu entziehen.” Wo kein Land, da auch kein Landunter. Wird hier eine Beschäftigung mit dem Unterrichtsgegenstand durch den Toilettengang nun unterbrochen oder wird sich dieser durch den Toilettengang nun vorsetzlich entzogen?

    “aber durch die Unruhe auch für die andern Kursteilnehmer.”
    Die Unruhe entsteht durch die Anfrage, ggf. durch die Diskussion, ggf. durch das Zelebrieren eines ausnahmsweise mal genehmigten Toilettengangs. Der geräuschlose Augenkontakt, sowie aufstehen, zur Toilette gehen und wiederkommen, verursachen normalerweise keine Unruhe.

    Ist wie bei den Hartz IV-Sanktionen, wir drohen einer großen Gruppe von (noch dazu kleinen/jungen) Menschen Strafen/die Kürzung von Leistungen (Freiheitsrechten) an, nicht weil ein relevanter Teil dieser Gruppe diese Leistungen wirklich schon einmal ausgenutzt hätte, sondern weil wir befürchten, beim geringsten Anzeichen einer nachgiebigeren Handhabung, könnte die Gruppe der Ausnutzenden deutlich größer – und damit überhaupt erst relevant werden.

  3. Es gibt Pausen, in denen man auf Toilette kann. Die nächste Pause kommt in 45 Minuten. So lang dauert auch ein Schulweg, wo kaum ein Schüler dringend eine Pinkelpause braucht.
    Natürlich gibt es medizinische Besonderheiten, die wird man als LehrerIn immer berücksichtigen.

    Es gibt überdies eine Aufsichtspflicht der Lehrperson. D.h. sie muss wenigstens wissen, wo ein “anwesend” gemeldeter Schüler sich aufhält. Dazu dient das “Fragen-Müssen”.

    • Wenn ich meine Monatsblutung habe, reichen manchmal 45 Minuten nicht. Die Binde oder der Tampon muss gegebenenfalls häufiger gewechselt werden. Oder wenn die Periode plötzlich kommt.
      Jemanden jetzt in so einer Situation an den Stuhl zu fesseln, ist äußerst unangenehm.

  4. @Jochen: Es ist mein subjektiver Eindruck, dass die Zahl der Toilettengänge zunimmt. Und sie stören mich in Unterrichtsgesprächen und Präsentationsphasen, sonst sind sie kein Problem. Ein Problem sind für mich Schüler, die sich schwer engagieren lassen und die Schwierigkeiten haben, sich aktiv für etwas zu interessieren, Präsenz zu zeigen und sich auf Aufgaben zu konzentrieren. Denen ist mit Entlastung- und Entspannungspausen meines Erachtens wenig geholfen, aber auch nicht damit, dass jeder ihrer Toilettengänge als Ausdruck ihrer selbstbewussten Wahrnehmung nicht einzuschränkender Freiheitsrechte gefeiert wird. Helfen würde eventuell, über Aufmerksamkeitsökonomie zu sprechen und über all die kleinen Dinge, die einen davon abhalten, bei der Sache zu bleiben. Und helfen könnte, über den Wert der Fähigkeit sprechen, seine Körperfunktionen zu kontrollieren, und über den Vorteil, den es hat, wenn man sie zurückstellen kann, nicht nur um sich selbst anderen Dingen widmen zu können, sondern auch aus Respekt jenen anderen gegenüber, die sich sonst gestört fühlen könnten in den Dingen, denen sie sich widmen wollen. Die Einsicht in die individuellen und sozialen Vorzüge der Selbstbeherrschung zu vermitteln ist meines Erachtens ein mindestens so wertvolles Erziehungsziel wie der Kampf für die Freiheit, pissen zu gehen, wann man will.

  5. Es kommt immer auf die Beziehung an, die man zu den Schülern hat. In meinen Klassen (Realschule, Main Taunus Kreis) genügte eine kurze bestimmte Geste und ein Nicken von mir, dann waren die Kids nach wenigen Minuten wieder da und alles war gut.
    Liebe Kollegen, bemüht euch mal um das Vertrauen der Kids, dann habt ihr auch nicht so viele Probleme….
    Kollegiale Grüße
    Karin Arnold

  6. Es ist immer wieder eine Herausforderung den Lernenden abzutrainieren zu fragen, “ob sie auf die Toilette gehen dürfen.”

    Ich möchte den/die Angestellte*n sehen der/die wegen jedes Toilettegangs den/die Chef*in fragt.

    Bei Kolleg*innen die den Lernenden einen Toilettegang verbieten, mit welcher Begründung auch immer, wünsche ich mir manchmal schon gewisse Situationen, in denen diese das Ganze mal aus der anderen Perspektive erleben dürfen.

    Für mich ist das ganze ein Machtspiel, in dem die Lehrenden letztlich am längeren Hebel sitzen, dass ich für mich und “meine” Lernenden nicht mitspiele.

    Und für die Juristen gibt es eine interessante Info von Christian Solmecke in seinem Videokanal. 😉

    Viele Grüße Marcus

  7. Ein Aspekt der Toilettenfrage: Wie wirkt es sich eigentlich auf die Konzentrationsfähigkeit von Kindern aus, wenn sie NICHT zur Toilette gehen können / wollen?

    Ernsthaft?
    Ja.

    Die Toiletten der Schulen meiner Kinder sind entweder a) abgerissen oder b) werden gerade umgebaut.
    Im Falle a) gibt es einen Container mit 4 Toiletten für 310 Kinder.
    Immerhin werden sie täglich gereinigt und sind in einem neueren Zustand, was heißt: sie funktionieren und stinken nicht. Die Sauberkeit ist eine andere Sache.

    Im Falle b) zwei Standorte:
    1) Klassen 5-7: Toiletten sind viele kaputt/ Türen lassen sich nicht abschließen. Der ganze Ort stinkt derart, dass die Kinder nicht auf Klo gehen wollen.
    Es begleitet die Kinder der Ekel und die Angst, dass es muss – bloß nicht “groß”, denn dann muss ich mich setzen.
    Gereinigt wird aus Kostengründen nicht täglich. Anzahl Schüler: 450 – Ganztagsschule.

    2) ab Klasse 8: Toiletten werden saniert. Folge: Container auf dem Schulhof.
    Die Jungstoiletten sind verschlossen – Schlüssel muss im Sekretariat gg Eintrag in Buch mit Uhrzeit und Dauer geholt werden.
    Die Mädchentoiletten sind offen.
    Die Frage der Diskreminierung stelle ich nur am Rande.

    Was macht das eigentlich mit Kindern, wenn sie sich an dem Ort, an dem sie den ganzen Tag sind, nicht wohlfühlen können?

  8. Als ich Hausaufgabenbetreuer war, ließ ich die Schüler trotz Verbots durch die Schulleitung in angbl. Notfällen auf’s Klo
    Allerdings gab es Vandalismus.
    Wurde dann auch entlassen und angezeigt+in Bayern).

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