Erst kürzlich bekamen die Schulleitungen im unserem Regierungsbezirk eine Mail, in der es um den Fall einer Lehrerin geht, die durch eine ihr nicht bekannte, falsche Handlung im Umgang mit Kinderpornographie aus dem Dienst entfernt wird. Da ich denke, dass hier eine Informationslücke besteht, habe ich das Dezernat angefragt, ob ich die entsprechenden Informationen hier auf meinem Blog teilen kann. Dem ist so. Insofern leite ich diese Informationen an alle Lehrkräfte weiter, die dies eventuell noch nicht mitbekommen haben. 

Der Anlass

Eine 13 Jahre alte Schülerin hat ein intimes Video von sich angefertigt und ihrem Freund geschickt. Der schickt es weiter – das Video macht die Runde an einer Schule. Als eine Lehrerin davon erfährt, lässt sie sich das Video ebenfalls auf ihr Handy laden, um die Mutter des Mädchens zu informieren. Nun droht ihr mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe und die Entfernung aus dem Dienst.

Der Fall zeigt drastisch, dass auch Lehrkräfte im Umgang mit Kinderpornografie sehr sorgsam agieren müssen. Wir haben zudem Hinweise, dass sich in sozialen Medien eine sog. „Challenge“ verbreiten könnte, die Schülerinnen und Schüler aufruft, ihren Lehrkräften kinderpornografisches Material zu schicken.

Ein wichtiger Hinweis

Kolleginnen und Kollegen müssen sich bei diesem ernsten Thema beraten lassen. Sehr hilfreiche Informationen und Verhaltensempfehlungen finden sich auf dem Internetauftritt der Polizeilichen Kriminalprävention, insbesondere wird hier speziell auf das Thema Kinderpornografie eingegangen.

Neben dem Delikt und den verschiedenen Tathandlungen wird auch die Schwere des Straftatbestands aufgezeigt. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, bei Verdacht auf Kinder- und Jugendpornografie frühzeitig die Polizei zu kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise (Beweissicherung, etc.) abzusprechen. Es werden zudem verschiedene Szenarien dargestellt und die entsprechende Handlungsempfehlung aufgezeigt.

In den FAQ findet sich zudem eine Vielzahl von (nicht abschließenden) Fragen, die dort beantwortet werden.

Auch über dieses Thema hinaus können die Internetseiten der Polizeilichen Kriminalprävention und Polizei für Dich interessant sein, die sich mit allen Themen der Kriminalprävention befassen. Letztere richtet sich speziell an Junge Menschen.

Sollten Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule kinderpornographisches Material verbreitet haben, müssen sich Lehrkräfte unbedingt an das zuständige Referat zur Beratung hinsichtlich Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen wenden.

Update

Auf Linked-In schreibt Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger, Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg und Experte für Internetkriminalität folgende Ergänzung:

“Man sollte noch erwähnen dass die LehrerInnen bei Verurteilung zwingend aus dem Beamtenverhältnis entlassen einschließlich Verlust Pension und zudem noch Eintragungen im BZR wegen §184b StGB erhalten wird. Das wird es ihr faktisch unmöglich machen wieder einen pädagogischen Beruf aufzugreifen. Die Auswirkungen sind gravierend.”

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