Auf diesem Blog finden sich zahlreiche Artikel zu den verschiedenen Aspekten des Referendariats. Bei Themen, zu denen ich nicht viel Wissen habe, versuche ich immer wieder, Gastbeiträge zu erlangen. Bei dem extrem wichtigen Thema Versicherungen ist mir dies nicht gelungen. Aus diesem Grund habe ich begonnen, zusammen mit Experten einige Informationen zu Versicherungen zusammenzutragen. Dieses Mal erklärt Ulrich Feil, Community Coach bei Fit4Ref, was man bei Haftpflichtversicherungen für das Referendariat beachten muss. Da der Artikel zusammen mit dem Experten verfasst wurde, gilt: Werbung wegen Markennennung.

“Kasse oder Privat …”? – Diese Frage kennt ihr sicherlich schon, so oder so ähnlich, von eurem Arzt des Vertrauens.
Wie ist das jetzt für euch Lehramtsstudenten mit der Krankenversicherung im Referendariat?

Nun ja, im Prinzip geht beides – hauptsache, ihr seid kranken- und pflegeversichert. Das ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wo jetzt genau, da kommt es im Grundsatz zunächst darauf an, ob ihr angestellte oder verbeamtete Lehrkräfte seid.

Die Krankenversicherung im Referendariat

Fangen wir mal mit dem Referendariat an – mit Ausnahme von Sachsen werdet ihr verbeamtet und seid somit “versicherungsfrei”. Das bedeutet, ihr könnt frei wählen, ob ihr Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV wie z. B. AOK, TK …) sein wollt oder ob ihr anhand der Beihilfe die Leistungsvorteile der Privaten Krankenversicherung (PKV) nutzen wollt. 94% der verbeamteten Lehrer nutzen früher oder später die Lösungen der privaten Krankenversicherung.

Beihilfe – was ist das? Als angehende Lehrer genießt ihr die besondere Fürsorge des Staates. Mindestens 50% eurer Krankheitskosten trägt – zusätzlich zu eurem Einkommen und beitragsfrei – eure zuständige Beihilfestelle. Wieviel genau hängt vom Bundesland und eurem Familienstatus während des Referendariats ab. Den Rest dürft ihr bei einer privaten Krankenversicherung absichern. Hierfür ist der richtige Anbieter wichtig. Den Umfang des Versicherungsschutzes könnt Ihr nach euren Vorstellungen mit gestalten. Achtet bei eurer Wahl besonders darauf, dass passende Angebote zur Beihilfeergänzung und vollständige Lösungen für die Zeit nach dem Referendariat angeboten werden.

Was ist jetzt besser für mich? Wie bereits angesprochen entscheiden sich 94% auf Grund der besseren Leistung für die Kombination von Beihilfe mit privater Krankenversicherung. Aber auch der monatliche Beitrag ist entscheidend: Der ist in der privaten Krankenversicherung (PKV) meist deutlich günstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Vorerkrankungen können die Aufnahme in die „Private“ unmöglich machen – um dem vorzubeugen kann eine Anwartschaft zu Studienbeginn die perfekte Lösung sein. Diese ist bei der fit4ref-Mitgliedschaft sogar kostenlos enthalten.

Manchmal ist die Rede davon, dass man nicht mehr in die GKV zurückkehren darf, wenn man sich für die Kombi “Beihilfe + Private Krankenversicherung” im Referendariat entscheidet. Das stimmt so nicht, denn nach dem Referendariat werden die Karten neu gemischt.

Nach dem Referendariat – als ausgebildeter Lehrer

Nach dem Referendariat habt ihr die zweite Phase (Guide einfügen) der Lehrerbildung abgeschlossen, jetzt heißt es eine Planstelle im Schuldienst zu ergattern. Auch hier kommt es nun auf das Beschäftigungsverhältnis an – Beamter oder angestellter Lehrer?
Als Beamter gilt das oben geschriebene gleichermaßen, gesetzlich oder privat – ihr entscheidet! Eine Besonderheit gibt es: Da euer Dienstherr ein besonderes Interesse daran hat, dass ihr gut krankenversichert seid, hat er mit dem Verband der privaten Krankenversicherer eine besondere Aufnahmemöglichkeit auch für bereits erkrankte Lehrer entwickelt: Die sogenannte “Öffnungsklausel” bei erstmaliger Verbeamtung nach dem Vorbereitungsdienst.

Angestellte Lehrkräfte sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze kann man sich davon befreien lassen und privat krankenversichern. Hier bedarf es jedoch in jedem Fall einer ergänzenden individuellen Beratung.

Tipp: Frühzeitig vorsorgen mit der “AWFH” der DBV

Bereits während des Lehramtsstudiums könnt ihr die Weichen zur Nutzung der Vorteile der Kombination “Beihilfe und PKV” stellen. Der Gesundheitszustand ist in jungen Jahren meist besser. Der Gesundheitszustand kann mithilfe einer Anwartschaftsversicherung der DBV, kurz “AWFH”, „eingefroren“ werden. So sichert euch die “AWFH” der DBV schon vor dem Referendariat die künftige Aufnahme in die Privaten Krankenversicherung und erspart euch später hohe Zuschläge.
Fit4ref schenkt euch diese Anwartschaft sogar!

Weitere Informationen zur “AWFH” haben wir in einem kurzen Erklärfilm für euch zusammengefasst:

 

Autor: Ulrich Feil (ulrich.feil@fit4ref.de), Community Coach fit4ref

1 Kommentar

  1. Schade, dass du hier nicht die sozialgesellschaftliche Dimension beim Thema versichern diskutierst.
    Dass ein zwei-Klassen-System zwischen Verbeamtung und Angestelltsein ziemlich unfair ist.
    Und dass durch die Möglichkeit wenigstens in ein gemeinsames Versicherungssystem einzuzahlen, Solidarität gezeigt würde.

    Da kommt die DBV, fit4ref etc. immer nur mit “ist viel günstiger”, was es natürlich auch ist.
    Aber wirklich sozial eingestellte Menschen würde da anders handeln.

    VG

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein