Momentan arbeite ich in Deutsch mit meinem Leistungskurs an der Textanalyse, die im Abitur in Baden-Württemberg Teil einer zweigeteilten Aufgabenstellung ist, in der der Schwerpunkt entweder auf der Textanalyse oder auf der Texterörterung liegen kann (Diese Zweiteilung endet übrigens im Abitur ab 2023, dann wird die Analyse eine Option sein. Die andere ist dann die separate Texterörterung). Den vorliegenden Text  einer Schülerin finde ich sehr gelungen, weshalb ich die Schülerin gefragt habe, ob ich ihn auf dem Blog veröffentlichen kann. 

Hinweis für Lehrkräfte

Aufbauend auf diesem Artikel gibt es nun ein Materialpaket zur Textanalyse auf Eduki. Hier werden Texte nach dem hier dargestellten Muster analysiert, didaktisch aufbereitet und im Sinne eines zeitgemäßen Unterrichts aufbereitet.

Zum Materialpaket

 

Zum Hintergrund

Die Schwierigkeit an einer Textanalyse ist es, “hinter” den Text zu schauen und nicht nachzuerzählen. Auch geht es nicht darum, möglichst viele sprachliche Besonderheiten zu sammeln und aufzuzählen, sondern die Grundstruktur des Textes zu erfassen, die inhaltlichen Schwerpunkte herauszuarbeiten und zu prüfen, inwiefern die sprachlichen Besonderheiten eben jene herausgearbeitete Argumentationsstruktur betonen, verdeutlichen und/ oder diese verstärken. Mehr dazu gibt es im folgenden Video:

All das macht die Schülerin in ihrem nachvollziehbaren, stringenten und strukturierten Aufsatz. Natürlich sind Kommentare willkommen. Ich bedanke mich an dieser Stelle herzlich dafür, dass Anna mir die Arbeit zur Verfügung gestellt hat.

Die Analyse bezieht sich auf den Text „Schluss mit der Anonymität im Netz“, der als Gastbeitrag von Eduard Kaeser in der NZZ veröffentlicht worden ist.

Analyse und Erörterung:

Jörg Schieb: Schluss mit der Anonymität im Netz

Schwerpunkt: Analyse

Beim Öffnen der Kommentare auf Social-Media-Plattformen wie Tiktok ist nicht zu übersehen: Beleidigungen, Drohungen und jede Menge Hetze finden sich unter nahezu jedem Beitrag. Eine “Cancel Culture”, wie es bei einigen heißt, auf der Suche nach ihren neuen Opfern. Diese Hass verbreitende Internetkultur unterscheidet sich drastisch von der reellen Welt. Doch worin liegt der Unterschied? Ein möglicher Grund könnte das Privileg der Anonymität im Internet sein, mit dem sich der folgende Text genauer auseinandersetzt.

Der Kommentar „Schluss mit der Anonymität im Netz“ wurde von dem 1964 geborenen Jörg Schieb verfasst und am 3. Dezember 2015 auf dem WDR-Blog veröffentlicht. In dem Text wird der Diskurs um das Fortbestehen von Meinungsfreiheit im Internet dargestellt, wobei der Autor sich schlussendlich auf die Gegnerseite der Anonymität stellt, da er Anonymität als Privileg und nicht als Grundrecht ansieht.

Der Artikel lässt sich in 5 Abschnitte gliedern. Im ersten Abschnitt (Z. 1-6) stellt der Autor einleitend den Meinungsdiskurs und die damit verbundenen unterschiedlichen Positionen dar. Daraufhin wird im zweiten Abschnitt (Z. 8-13) auf die Meinungsfreiheit in Deutschland auch ohne Anonymität hingewiesen. Im Zusammenhang mit der Darstellung des Missbrauchs der Anonymität durch den Autor kommt es zu einer Nutzen- Schaden-Abwägung. Im dritten und nächsten Abschnitt (Z.14-21) wird die Position dagegen weiter ausgeführt, indem die Gesetzeslage genauer analysiert wird und eine mögliche Änderung in Betracht gezogen wird. Der 4. Abschnitt dient dazu, ein weiteres Argument gegen Anonymität im Internet anzuführen, woraufhin abschließend nochmal beide Seiten der Anonymitätsfrage genannt werden und der Autor seine eigene Auffassung darlegt.

Bereits im Titel „Schluss mit der Anonymität im Netz“ lässt sich die Gesinnung des Textes erahnen. Trotzdem nutzt der Verfasser die Einleitung um beide Seiten der Debatte darzustellen. Während sich bei der Position gegen Anonymität auf die „Urheberkonferenz in München“ (Z.2) berufen wird, handelt sich bei der konträren Position um ein schwaches, nahezu ironischem Argument, die die Einstellung des Autors bereits vermuten lässt. Genauer: Nach der Aussage, dass Anonymität kein in der Verfassung verankertes Grundrecht ist (vgl. Z.1.), welches durch die Urheberkonferenz belegt wird und somit einen souveräneren und nennenswerten Eindruck macht,  folgt ein einprägsames Zitat: „Die heilige Kuh Anonymität gehört geschlachtet“. Dieses Zitat verleiht nochmals Nachdruck. Das Geschriebene wird daraufhin vom Autor mit „markige Worte“ (Z.3) gewertet. Woraufhin die Erwartung, durch die Aussage von Anonymität als „wichtiges Gut“ (Z.4), entsteht, dass nun eine gute Argumentation dagegen folgt. Stattdessen kommt:  „Sie ermöglicht es Menschen, frei ihre Meinung sagen zu können, ohne Sorge, dafür bestraft zu werden“ (Z.4f.). Hierbei handelt es sich eigentlich eher um ein Argument dagegen, da diese fehlende Bestrafung im weiteren Verlaufe des Textes problematisiert wird. Auch der Anhang –  „Was vor allem in totalitären Regimen durchaus ein Vorteil ist“ (Z.5f.) – ist eher der gegenteiligen Position zuzuordnen, da es sich bei Deutschland nunmal nicht um ein totalitäres Regime handelt und damit indirekt impliziert wird, dass wir keine Anonymität brauchen.

Genau das zeigt der Verfasser im nachfolgenden Abschnitt: Er ist der Auffassung, dass es Meinungsfreiheit in Deutschland auch ohne Anonymität gibt (vgl. Z.8f.) und bestätigt somit die nicht gegebene Notwendigkeit von Anonymität. Um diese Aussage zu unterstreichen zählt er die vielen Beispiele von Missbrauch der Anonymität auf wie „Beleidigung, Drohung, Hetze und andere Rechtsverstöße“ (Z.10 f.). Hiermit wir die folgende Frage begründet, deren Antwort bereits indirekt gegeben wurde, „ob Anonymität im Netz überhaupt sinnvoll ist“ (Z.11f.).

Der dritte Abschnitt wird damit eingeleitet, die zuvor aufgeworfene Frage zu verteidigen, indem auf die als ungerechtfertigt angesehene Bezeichnungen, wie „ahnungslos oder zensurgeil“ (Z.14,) für  die Überlegung eines Endes von Anonymität hingewiesen wird. Die bisher aufgestellten Überlegungen werden mit dem Hinzuziehen der Verbraucherschutzministerin „Renate Künast“ (Z.15 f.) belegt und weiter ausgeführt. Der Verfasser zeigt damit, dass nicht allein er dieser Meinung ist sondern viele in eine ähnliche Richtung denken und versucht somit den Leser ein Stück weit zu überzeugen. Das Recht der Anonymität im „Telemediengesetz“ (Z.17f.) und in „Providern“ (Z.18) ist laut Text eine Möglichkeit auf Einschränkung. Das zeigt sich in der Aussage: „ein Recht, das im Telemediengesetz verankert ist, ist in der Tat kein verbrieftes Grundrecht“ (Z.20f.).

Die Verbindung zum nächsten Abschnitt folgt über die Kernthese „Anonymität ist ein Privileg, kein Grundrecht“ (Z.22). Daraufhin werden die geforderten Einschränkungen belegt durch die Aussage, „dass Rechteinhaber eine Aufhebung der Anonymität im Netz wünschen, um mögliche Rechtsverstöße leichter ahnden zu können“ (Z.23f.). Der Verfasser bezieht sich nochmals auf die in der Einleitung erwähnte Urheberkonferenz in München und bewertet den Wunsch als „legitim“ (Z.25). Das bedeutet er stimmt dem zu und schließt sich an. Besonders interessant ist die daraufhin folgende Anhäufung von rhetorischen Fragen, eingeleitet von „Was ist richtig?“ (Z.26). Die manipulative  Wirkung der Fragen, geht daraus hervor, dass sie den Gedankengang verkörpern sollen. Während die Anonymität im Netz in der dazugehörigen Frage deutlich negative Argumente der unbestraften Rechtsverstöße (vgl. Z.27) enthält, handelt es sich bei der Frage zur Abschaffung der Anonymität nur um positive Folgen, wie dem „besseren Benehmen, ihre Meinung sorgfältiger formulieren, weniger Rechtsverstöße begehen“ (Z.29f.). Es  zeigt sich deutlich das Schaffen von Freund-  (keine Anonymität) und Feindbildern (Anonymität) und gewisse Züge von Schwarz-Weiß-Malerei.

Im letzten Abschnitt wirft der Autor nochmal ein abschließende Frage an den Leser auf, über die Folgen von Anonymität oder Einschränkung dieser (vgl. Z.31f.). Die beiden Positionen werden unter „Netz-Aktivisten und Sicherheitsbefürwortern“ (Z.33f.) zusammengefasst. Indem der Autor von sich sagt er sei „eigentlich ein Freund der Möglichkeit, anonym im Netz unterwegs zu sein“ (Z.35f.) nimmt er sozusagen die Position vieler Leser ein. Er behauptet daraufhin allerdings, dass „der hohe Grad an Missbrauch“ (Z.36) ihn dazu bewegt hat „auf dieses Privileg zu verzichten“ (Z.37). Somit hat er sich mehr oder weniger von seiner eigenen Argumentation überzeugen lassen und legt dem Leser indirekt nahe auch die Meinung zu ändern. Der Text wird abgeschlossen mit der Frage „Wie denkt ihr darüber?“, die einen Appell an den Leser darstellt die eigene Meinung vielleicht auch zu ändern.

Auch wenn die These des Autors, dass Anonymität ein Privileg und kein Grundrecht ist, durchaus nachvollziehbar ist, ist die Argumentation sehr einseitig.

Während wir in unserem alltäglichen Leben in der realen Welt oft nur wenig Anonymität erfahren, da wir uns mit  Menschen umgeben die uns kennen und die wir oft täglich sehen, bietet das Internet die Chance auf die Anonymität, die der Verfasser als Privileg bezeichnet.

Doch der Text legt dieses Privileg ins negative aus, durch z.B. die Möglichkeit auf Rechtsverstöße ohne  dementsprechende Bestrafung und die vielen Beleidigungen die durch die Anonymität erst ermöglicht werden. Es gibt schließlich durchaus Grund zu der Annahme das Anonymität Menschen die Möglichkeit gibt Sachen zu sagen, bei denen sie sich zu großen Teilen im echten Leben nicht trauen . Sie können sich hinter der Anonymität verstecken. Doch ist das wirklich nur so negativ wie der Text es verdeutlicht?

Anonymität kann zweiseitig gesehen werden: Die erste und negative Seite, welche vom Text angesprochen wird, ist die Funktion als Versteck vor z.B. Bestrafung. Sieht man Anonymität nur von dieser Seite, so scheint der Schluss nur allzu logisch, dass es zur Abschaffung von Anonymität im Internet kommen sollte z.B. durch Verifizierung. Es würde die Möglichkeit geben „mögliche Rechtsverstöße leichter ahnden zu können“ (Z.23f.). Das heißt jeder müsste auch zu dem stehen was er im Netz von sich gibt und die Konsequenzen davon tragen. Die Nutzer können sich nicht hinter Anonymität verstecken und tragen eine gewisse Verantwortung. Daraus erhofft man sich, wie der Text von Schieb aufzeigt, überdachtere Beiträge und den Schutz von Creatorn der jeweiligen Plattformen

Doch es gibt eine zweite und positive Seite von Anonymität. Sie kann eine Schutzfunktion annehmen. Menschen die im echten Leben schüchtern sind haben die Chance ihre Meinung zu äußern und zum Diskurs beizutragen. Eine Möglichkeit die ihnen im realen Leben nicht zukommt. Auch Menschen die Hilfe brauchen, suchen sich diese vielleicht eher im Schutze der Anonymität.

Außerdem sollte angeführt werden, dass das Einschränken und Abschaffen von Anonymität auch das Einschränken des politischen Diskurs zu Folge hat. Es verleitet durchaus zu der Sorge, dass viele Menschen sich nicht mehr trauen ihre Meinung zu sagen und die Vielfalt an Meinungen verloren geht. Zurück bleibt ein einseitiger Diskurs und erschwerter Austausch. Das ist vor allem ein Problem, da unser politisches System auf dem Austausch an Meinungen basiert, worauf sich im Zuge der Demokratie die richtige Meinung durchsetzt.

Das Internet ermöglicht jedem Nutzer seine Meinung dazu beizutragen und trotzdem eine gewisse Privatsphäre zu bewahren.

Es  bietet auch die Möglichkeit die eigene Meinung zu ändern oder sie im Zuge des großen Meinungspluralismus zu überdenken. All das ist möglich aufgrund von Anonymität. Leider läuft das in der Praxis natürlich nicht immer so ab, weshalb es zu den im Text erwähnten Problemen kommt.

Abschließend kann man sagen, dass der Kommentar von Jörg Schieb an den Leser appelliert seine Meinung über Anonymität zu überdenken, gerade im Zuge der vorausgehenden Argumentation gegen Anonymität. Doch wie sich zeigt bietet Anonymität gefährliche und Sorgen erregende Folgen, wie auch wichtige und zu bewahrende Aspekte. All das veranlasst zu der Annahme, dass es aufgrund der vielen Probleme zu leichten Einschränkungen kommen muss. Doch das „leicht“ muss hierbei hervorgehoben werden, da man hierbei die positiven Aspekte definitiv nicht vergessen darf und sie so gut es geht (es wird nicht vollständig möglich sein) aufrecht zu erhalten.

(Anna Kämmerer, Datum: 20.02.22, Bearbeitungszeitraum 3,5 Stunden)

5 Kommentare

  1. Interessant, wie unterschiedlich in den verschiedenen Bundesländern dieselbe Ausfgabenart
    verstanden wird.
    In Schleswig-Holstein wäre diese Arbeit als Sachtextanalyse nicht ausreichend,
    da die sprachliche Analyse des Textes (mit welchen sprachlichen Mitteln versucht der Autor was genau, welche Sprachebene, Argumentationsart…überwiegt) völlig fehlt, auf der in S-H. der Schwerpunkt liegt.
    Dieser Hinweis ist nicht zu verstehen als Minderung dessen, was die Schülerin geleistet hat
    (denn das ist durchaus viel). Sondern: Wie schwierig ist das bitte für Schüler/innen ,wenn unter dem Stichwort “Sachtextanalyse” auf empfehlenswerten Kanälen und in Schulbüchern
    ganz unterschiedliche Ziele formuliert werden: Geht es darum, zu überprüfen, ob und wie der Autor seine Thesen begründet und belegt oder geht es darum, die Gemachtheit des Textes im Einzelnen zu analysieren (ähnlich der Analyse von Lyrik, Epik und Drama)?
    Das gehört für mich zu den 10 Dingen, die mich an Schule nerven.

  2. Den Einwand von Britta Meyer-Sievers sehe ich auch so, da geht mir die Analyse nicht weit genug. Auch ich finde es schade, dass der Ausgangstext nicht mehr zugänglich ist. Konnte ihn auch durch Googeln nicht finden.
    Gibt es noch einen aktiven Link?

    • Hallo, danke für das Feedback. Interessant wäre, was da Ihre inhaltliche Position ist. Leider wurde dann wohl der Text entfernt. Da kann ich leider nichts machen.

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