REFERENDARIAT: Haftpflichtversicherung für das Referendariat

Bob Blume
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14. Februar 2019
2 Kommentare
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Auf diesem Blog finden sich zahlreiche Artikel zu den verschiedenen Aspekten des Referendariats. Bei Themen, zu denen ich nicht viel Wissen habe, versuche ich immer wieder, Gastbeiträge zu erlangen. Bei dem extrem wichtigen Thema Versicherungen ist mir dies nicht gelungen. Aus diesem Grund habe ich begonnen, zusammen mit Experten einige Informationen zu Versicherungen zusammenzutragen. Dieses Mal erklärt Ulrich Feil, Community Coach bei Fit4Ref, was man bei Haftpflichtversicherungen für das Referendariat beachten muss. Da der Artikel zusammen mit dem Experten verfasst wurde, gilt: Werbung wegen Markennennung.

Ganz plötzlich und unerwartet treten sie ein, die Fälle, auf die man im Leben nicht wirklich vorbereitet ist und die im Zweifel die eigene finanzielle Existenz in Frage stellen!

Die Rede ist von unerwartet eintretenden Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die sich auch fast zwangsläufig bei der Erfüllung von schulischen Aufgaben und Pflichten ergeben. Lehrer wollen sich aber viel mehr auf einen sinnvollen und interessanten Unterricht konzentrieren, anstatt die Angst eines Schadens gegenüber ihrem Dienstherrn im Nacken sitzen zu haben.Dann stellt sich die Frage: Kann ich für Fehler, die mir unterlaufen, eigentlich zur Rechenschaft gezogen werden? Ja – und ist auch vom Dienstherrn so gewollt, denn eine Haftungsfreistellung könnte ja zu einer Vernachlässigung der Dienstpflichten führen und dies gilt es auf jeden Fall zu vermeiden. Zum Glück gibt es Haftpflichtversicherungen, die du mit Beginn deines Referendariats in Anspruch nehmen kannst - eine sogenannte Diensthaftpflichtversicherung.

Eine (Berufs-)Haftpflichtversicherung sichert dich während des Referendariats ab

Was passiert konkret?

Was passiert denn jetzt konkret, wenn man als Lehrer zum Beispiel die übertragene Pausenaufsicht vernachlässigt und in dieser Zeit ein Schüler zu Schaden kommt, es beim Experimentalunterricht zu einem mittleren Schulbrand kommt oder du versehentlich viel zu teure Sachmittel für die Schule bestellt hast?

Zunächst einmal wird der Staat, also das Bundesland, in dem du Lehrer bist, die Haftung übernehmen. Kann man dir jedoch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last legen, wird man auf dich zurückgreifen (sogenannter Regress). Bei der Bemessung eines möglichen Mitverschuldens wird man im Einzelfall immer den Vergleich zu einem besonnenen, durchschnittlichen Lehrer ziehen und auch die Lebenserfahrung und sonstige Umstände berücksichtigen. Handelt es sich beim Haftungsfall nur um einfache Fahrlässigkeit, so ist ein Regress nicht möglich.

Der guten Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass unabhängig von vermögensrechtlicher Haftung sowohl dienstrechtlich als auch strafrechtlich gegen die Lehrkraft vorgegangen werden kann.

Die passende Haftpflichtversicherung

"Wo gehobelt wird, fallen nun einmal Späne." Aber keine Panik - mit einer passenden Amts-, oder Diensthaftpflichtversicherung könnt Ihr dieses Risiko übertragen und euch auf die wirklich wichtigen Dinge im Schulalltag konzentrieren. Neben der finanziellen Erstattung von berechtigten Ansprüchen wehrt diese Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche ab. Damit bist du immer auf der sicheren Seite.

Eine Amts-, oder Diensthaftpflicht wird von Versicherungsunternehmen meist in der sinnvollen Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung angeboten. Richtig gute Tarife gibt es da schon für unter 10 € monatlich, ein kleiner Aufwand für einen unverzichtbaren Schutz, den ein Lehrer bereits während des Referendariats braucht – beruflich wie privat.

fit4ref schenkt euch die Diensthaftpflichtversicherung für die Praxissemester und im Referendariat!

Wir haben dir hier die wichtigsten Informationen in einem Erklärfilm zusammengefasst:

Autor: Ulrich Feil (ulrich.feil@fit4ref.de), Community Coach fit4ref

 

2 comments on “REFERENDARIAT: Haftpflichtversicherung für das Referendariat”

  1. "Da der Artikel zusammen mit dem Experten verfasst wurde, gilt: Werbung wegen Markennennung." - Diesen Text als Artikel zu bezeichnen, ist schon sehr hoch gegriffen. Ich hätte mir gewünscht, dass dieser Werbetext deutlicher als solcher kenntlich gemacht wird. Denn der oben zitierte Satz suggeriert aus meiner Sicht, dass tatsächlich eine inhaltlich tiefergehende Auseinandersetzung folgt – leider kann ich eine solche nicht erkennen. Schade, dadurch verliert für mich die Seite an Glaubwürdigkeit.

    1. Das tut mir leid. Inwiefern tiefergehend? Ich kann das gerne weiterleiten. Das Problem ist, dass ich mich absolut nicht auskenne, aber immer wieder zu Versicherungen gefragt werde. Nachdem im Netzwerk keine Privatperson helfen konnte, habe ich dieses Angebot angenommen...

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