An dieser Stelle folgt kein langer Text, sondern ein wichtiger Hinweis auf die wunderbare Vorarbeit, die das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg geleistet hat, um aufzuzeigen, an welchen Stellen in allen Fächern die Medienbildung durch den Bildungsplan festgeschrieben ist. 

Das ist hier darauf hinweise, ist kein Selbstzweck. Ein um das andere Mal höre ich, dass sich Kolleginnen und Kollegen dafür rechtfertigen müssen, dass sie digital arbeiten. Schaut man sich den Bildungsplan an, müsste diese Rechtfertigung aber andersherum aussehen. Die Frage müsste lauten: Wie kannst du verantworten, die Medienbildung nicht umzusetzen, obwohl sie in allen Fächern im Bildungsplan steht?

Das soll keine Anklage sein, aber schon eine Umkehrung der Rechtfertigungspflicht. In dem nun verlinkten Angebot kann man – für Baden-Württemberg – für alle Fächer und alle Schulformen nachlesen, wie die Medienbildung im eigenen Fach vorgeschrieben ist.

Der Rahmen der sich dadurch ergibt, ist groß. Aber dennoch gibt es an der Aufgabe, den die Schule und alle dort Beteiligten haben, nichts zu rütteln.

Exemplarisch hier der Verweis auf die erarbeiteten Bildungsplanbezüge für Gymnasien. 

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