Eine Schülerin einer Förderschule beleidigt einen Lehrer, der zeigt diese an und sie wird daraufhin vom Gericht dazu verurteilt, 20 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Ein Bild und die Unterschrift „Behinderter Lehrer ever“ reichte aus, damit der 64-jährige Pädagoge den Strafantrag stellte. Diese simple Eskalation zeigt weit mehr über die Defizite des Bildungssystems, als man meinen könnte. Es fehlt an der Reflexion über die Mechanismen der digitalen Sphäre.

Eines sollte klar sein: Der Begriff „behindert“ steht in der Jugendsprache für eine Abwertung der Person und ist sicherlich eine abzulehnende Beleidigung. Ferner hätte die 14-jährige Schülerin, die angab, nicht damit einverstanden gewesen zu sein, dass der Lehrer die Schüler seinerseits fotografiert hatte, dies auch anders kundtun können, als mit einem solchen Facebook-Posting.

Ich darf sagen, dass ich mich ein wenig mit virtuellen Beleidigungen auskenne. Meine sehr lieb gewonnene erste Klasse lud mich eines Tages in eine ihrer Facebook-Gruppen ein, als ich von der Schule ging. Was ich da über die Zeit las, bevor wir uns kennen und schätzen lernten, war mehr als beleidigend. Davon abgesehen, dass dies auf meiner Neugierde beruhte, hätte ich selbst im akuten Fall eines nicht gemacht: Strafanzeige gestellt. Es zeugt von einem zumindest fragwürdigen Verständnis von pädagogischer Arbeit (oder eben deren Unterlassung), eine solche Entgleisung eines pubertären Mädchens nicht in einem persönlichen Gespräch zu klären.

Es zeigt aber auch die großen Defizite und Versäumnisse deutscher Bildungsinstitutionen hinsichtlich der Reflexion medialer Nutzung. Normen des tradierten Lebens werden wie selbstverständlich auf das virtuelle Leben übertragen. Die Deutungshoheit haben meist jene, die sich mit dieser Sphäre wenig oder nicht beschäftigt haben.

Dies führt dazu, dass eine zweifellos nicht gut zu heißende Unmutsäußerung eines jungen Mädchens zu einer sofortigen Anklage führt, als sei es ihr Wunsch gewesen, den Lehrer an den öffentlichen Pranger zu stellen. Die wichtige Frage, wie privat soziale Netzwerke sind, wird so einfach umschifft; es wird als erwiesen angesehen, dass eine solche Äußerung persönlichkeitsschädigend ist. Dann kann man nur hoffen, dass die Fenster der eigenen vier Wände ab jetzt immer geschlossen bleiben.

Zweifellos könnte nun der Einwand kommen, dass dies trotzdem nicht das Recht am eigenen Bild und die Schmähung entschuldigt. Das soll auch nicht so sein. Der simple Punkt ist, dass man in dieser Schule nachfragen könnte, inwiefern obige Punkte in dem Unterricht integriert sind. Inwiefern die Nutzung von sozialen Netzwerken reflektiert wird. Inwiefern Schülerinnen und Schüler auf solche oder ähnliche Fragen stoßen, weil sie mit Computern auch über Word und Excel hinaus arbeiten.

Ohne mich weit aus dem Fenster zu lehnen, glaube ich die Antwort zu kennen. Da aber versäumt wird, hier nachzulegen, klagt man lieber eine Schülerin an, anstatt sich mit der Materie zu befassen.

Ich glaube, ich spreche da für einige aus der Community, wenn ich sage, dass das Ausbleiben digitaler Themen die Lehrer in der Tat behindert.

In diesem Sinne bin ich ein behinderter Lehrer. Ever.

9 Kommentare

  1. Schülerinnen und Schüler lernen in der Schule sicher, dass man sich im Klassenzimmer nicht beleidigen soll. (Und sie kriegen gelehrt, dass man das überhaupt nicht soll, lernen aber wohl etwas anderes). Meine erste Reaktion: Dass man das dann auch nicht online macht, ist selbstverständlich; es ist eine zu schwache Erklärung zu sagen, dass man das extra thematisieren muss. Andererseits: Wenn ich mir anschaue, was Erwachsene so alles onlien schreiben, stimmt diese Behauptung wohl nicht. Man muss das tatsächlich eigens problematisieren.

    Abgesehen davon bin ich grundsätzlich ein großer Fan von Beleidigungsklagen gegen Schüler. Grundsätzlich heißt aber: in diesem konkreten Fall eher nicht, nach meinen allerdings sehr oberflächlichen Informationen über die Situation.

  2. Selbstschutz und Professionalisierung. Die Gesellschaft erwartet von Lehrern, immer die andere Backe hinzuhalten; solange das erwartet wird, sollte man das nicht tun. (Und Kultusministerium und Schulleitung erwarten das mehr oder weniger auch.) Allerdings: Empfindlicher als Privatleute muss man auch nicht sein.

  3. Hallo Bob,

    Auch ich habe gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen Schülerinnen und Schüler bereits wegen solcher (und weitaus schlimmerer) Dinge angezeigt – das ist manchmal sogar die einzige Möglichkeit, an Klarnamen zu gelangen. Selbst bei Facebook geht das recht flott – da gibt es für den “Täter” dann einen schnellen Lernerfolg hinsichtlich Anonymi- und Pseudonymität. Ich rate auch Eltern von Mobbingopfern dazu, das unbedingt zu tun. Das geht bei uns ganz gut, weil es bei unserer Polizei Kodex ist, dass die Persönlichkeitsrechte der Kinder und Jugendlichen in diesen Fällen geschützt werden und nichts an die Presse gelangt (das ist für mich in dem skizzierten Fall das eigentliche Problem). Die Polizei führt dann im Beisein eines Jugendrichters, eines Anwalts für Zivilrecht, der Eltern und der Betroffenen ein sogenanntes Täter-Opfer-Gespräch – durchaus pädagogisch, bei Nichteinsichtigkeit jedoch natürlich auf mit dem “Zeigen des Messers” (zivilrechtliche Konsequenzen, ggf. Jugendstrafrecht). Man vereinbart dann gemeinsam ein Vorgehen, bei dem alle Seiten ihr Gesicht wahren können. Sowas spricht sich herum und hat daher durchaus einen Effekt. Sozialstunden sind in diesen Fällen der “außergerichtlichen Einigung” so selten nicht. Allein auf pädagogische Gespräche beschränke ich mein Handeln nur, wenn sich der “Tatbestand” im Schulnetz ereignet. Man erreicht auf diese Weise sehr viel bei jungen Jugendlichen und Kindern (bei älteren eher so gar nichts mehr). Ich habe Hochachtung vor der örtlichen Polizei, mit der wir auch sonst z.B. auf Präventionsabenden hervorragend zusammenarbeiten. Ansonsten halte ich es argumentativ mit Thomas: Dass man sich nicht beleidigt und gegen den Willen eines Menschen gefertigte Fotos nicht irgendwo veröffentlicht, hat mit digitalen Medien nichts zu tun.

    • Alles, was du schreibst, zeigt, dass du mehr Erfahrung in diesem Bereich hast als ich. Das ist gut, denn so verändert sich die Perspektive. Deinem letzten Satz kann ich aber so nicht zustimmen. Meiner Meinung nach hat das in jedem Fall etwas mit digitalen Medien zu tun (deshalb das unbeholfene Fensterbeispiel). Natürlich kann man bestimmte Einsichten voraussetzen und natürlich kann man bei Missachtung mit Sanktion drohen. Ich glaube nur daran, dass ein vermehrter Umgang (den ich im Übrigen gerade auch nicht durchführe) dazu führen kann, dass die von dir erwähnten Dinge VOR einer Aburteilung besprochen werden und nicht erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Ganz abgesehen davon ist es mir völlig fremd, einen Schüler wegen einer solchen Nichtigkeit anzuzeigen. Ja, Nichtigkeit. Da regt sich jemand auf (was er kann), äußert sich in einer abzulehnenden Form – ja, gut. Aber dann mit Anzeige reagieren? Vielleicht rede ich in einigen Jahren anders, aber momentan kann ich mir nicht vorstellen, einen solchen Schritt zu machen.

      • Es ist eine absolute Nichtigkeit – wenn es in einem Klassenraum geschieht. Tut es aber nicht. Es geschieht im öffentlichen Raum – auch wenn dieser Raum wahrscheinlich durch die Schülerin nicht öffentlich empfunden und gemeint war. Und damit hat es Konsequenzen, die es – da stimme ich dir zu – erst durch Socialmedia unkontrollierbare und unvorhersehbare Dimensionen erreicht. Ich vermute, dass nicht die Nichtigkeit, sondern die Dimension oder die dann vielleicht irrationale Angst bezüglich der Tragweite dieser Dimension zu der Reaktion der Lehrkraft geführt hat, die juristisch bestätigt worden ist.

  4. Ich werde nun ebenfalls eine Schülerin wegen Beleidigung in einem sozialen Netzwerk anzeigen. Wir führen seit einem Jahr Gespräche, Cybermobbing und Internet sind regelmäßig Thema, das Mädchen hat mehrfach Hilfe bekommen, weil sie von Mitschülerinnen via Whatsapp/Insta gemobbt worden ist, etc…Jetzt hat sie eine (sachliche) Mailantwort von mir veröffentliche und mich als Nutte beschimpf, weil sie ihre Willen nicht bekommt. Mir reicht es ehrlich gesagt mit den Schuldzuweisungen, was wir in der Schule alles leisten sollen. Ich bin immer noch gerne Lehrer, aber manchmal reicht es dann tatsächlich.

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